Im Gegensatz zu anderen Niedrigsteuerländern gibt es in Andorra keine Offshore- bzw. Briefkastenfirmen. Wir haben auch keine “Vorratsgesellschaften” da Kapitalgesellschaften in Andorra zweckgebunden sind. Andorranische Gesellschaften sind ordentlich registerlich eingetragene Unternehmen. Die Gründung ist ein juristischer Arbeitsvorgang und kann bis zu 6 Monate dauern. 
Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen ist die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens (Joint-Ventures) interessant, die von der geringen Abgabenbelastung profitieren können. Unternehmen entrichten nur eine pauschale Gewerbesteuer an die Gemeinde, wo eine Betriebsstätte besteht. Diese Abgabe wird nach Geschäftszweck, Grösse der Betriebsstätte und Anzahl der Angestellten berechnet. Andorra erhebt keine Kapitalertrags-, Körperschafts-, Einkommens- oder Erbschaftssteuer.
Andorranische Kapitalgesellschaften sind verpflichtet eine ordentliche, ihren Aktivitäten entsprechende Buchhaltung zu führen. (Handelsgesellschaftenordnung "Reglament de Societats Mercantils" vom 19. Mai 1983).
Neue indirekte Steuern. Seit dem 01. Januar 2006 müssen alle registrierten Unternehmen und Freiberufler eine indirekte Steuer von 4 % erheben und ihre Steuernummer auf den ausgestellten Rechnungen ausweisen. Mehr >>>
Die bevorzugten Gesellschaftsformen mit beschränkter Haftung sind:
Societat limitada (S.L.):
Mind. Gesellschaftskapital 3’005 Euro
Anzahl der Gründungsgesellschafter mind. 2
Max. Anzahl der Gesellschafter 10
Die Gesellschafter haben ein Vorkaufsrecht beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen
Societat anònima (S.A.)
Mind. Gesellschaftskapital 30’050,60 Euro
Anzahl der Gründungsgesellschafter mind. 3
Max. Anzahl der Gesellschafter unbegrenzt
Kein Vorkaufsrecht von Gesellschaftsanteilen
Ein ausländischer Investor, der nicht seit mind. 20 Jahren im Fürstentum nachweislich ansässig ist (Spanier und Franzosen 10 Jahre), darf nur 1/3 der Gesellschaftsanteile an einer andorranischen Kapitalgesellschaft halten. Die anderen 2/3 müssen von einer andorranischen juristischen oder natürlichen Person gehalten werden. In der Praxis bedeutet das, einen geeigneten lokalen Partner (Joint Venture) zu finden, oder einen zuverlässigen Treuhänder einzuschalten.
Die Genehmigung für die Gründung einer S.A. oder S.L. beinhaltet nicht das Recht ohne die erforderliche Erlaubnis des “Oficina de Immigració”, in Andorra zu arbeiten.
Im Zusammenhang mit der Gründung, Etablierung und Führung einer andorranischen Kapitalgesellschaft bieten wir folgende Dienstleistungen an:
- Erledigung aller Gründungsformalitäten wie: Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages, Namensuche, Eintragung ins Gesellschaftsregister, notarielle Gründungsakte, Eintragung ins Handelsregister, Gewerbeanmeldung (Betriebsstätte).
- Vermittlung von Geschäftsräumen, Telefonanschluss, Eröffnung von Geschäftskonten.
- Hilfe bei der Antragstellung zur Erlangung der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.
- Weitere Dienstleistungen im Rahmen der Wohnsitznahme und Etablierung.
- Wir führen keine Beratungen nach den in Deutschland geltenden Gesetzen über die Rechts- und/oder Steuerberatung durch.
Weitere Details auf Anfrage... |