RESIDENCIA PASSIVA (Wohnsitznahme ohne Arbeitserlaubnis)
ist vorgesehen für Menschen die effektiv in Andorra leben wollen, (d.h. sich mind. 183 Tage im Jahr im Lande aufhalten und keiner Tätigkeit in Andorra nachgehen).
Die Bedingungen für die Erlangung einer RESIDENCIA PASSIVA sind im neuen Gesetz vom 30.11.2006 (B.O.P.A. Nr. 93 vom 27.12.2006, S. 6958 - 6962) festgeschrieben.
Anträge können jederzeit ohne Einschränkung von Nationalität, Alter, Rasse oder Glaube gestellt werden. Mehr Info auf Anfrage... RESIDENCIA ACTIVA (Wohnsitznahme mit Arbeitserlaubnis)
erlangt man durch die Anstellung bei einer andorranischen Firma (Antrag muss von der Firma gestellt werden) und Wohnsitz in Andorra.
Oder Gründung einer andorranischen Firma bzw. Gesellschaft, mit der Möglichkeit sich selbst und andere einzustellen, sowie Wohnsitz in Andorra.
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